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Wohnungsbaugenossenschaft

Wohnungsbaugenossenschaften sind auch als Baugenossenschaften oder Wohnungsgenossenschaften bekannt und haben das Ziel, ihre Mitglieder mit einem günstigen Wohnraum auszustatten. Die Wohnungssituation war zum Ende des 19. Jahrhunderts alles andere als zufriedenstellend. In den schnell wachsenden Städten waren Wohnungen sehr teuer und aufgrund der zahlreichen Untervermietungen völlig überbelegt. Zudem waren die hygienischen Zustände katastrophal und es drohten zahlreiche Epidemien. Bereits bis zum Jahre 1874 gab es Genossenschaften, die jedoch die Wirtschaftskrise, aufgrund ihrer Kapitalschwäche nicht überlebten. 1889 wurde das Genossenschaftsgesetzt eingeführt und es war die Gründung von Genossenschaften mit einer beschränkten Haftungspflicht möglich. Gleichzeitig wurde die Invaliditäts- und Altersicherungsgesetzgebung geschaffen, die eine weitere Voraussetzung für den Erfolg der Baugenossenschaften schuf. Somit war eine Vergabe von langfristigen und vor allem zinsgünstigen Krediten der Versicherer möglich und die Wohnungswirtschaft erlebte einen nie da gewesenen Aufschwung. Bis heute gibt es allein in Deutschland mehr als 2.000 Baugenossenschaften mit mehr als zwei Millionen Wohnungen in ihrem Bestand. In den Genossenschaften sind mehr als drei Millionen Menschen Mitglied. Allerdings ist der Wohnungsbestand der Genossenschaften heute mitunter sehr alt, sodass der Bedarf an Instandhaltungen und Modernisierungen immer mehr wächst. Gleichzeitig sinken jedoch auch die staatlichen Förderungen, was dazu führt, dass Genossenschaften immer mehr als wirtschaftliche Unternehmen angesehen werden. Somit vergrößert sich auch der Druck auf die genossenschaftlichen Wohnungsnutzer, die nun eher die Stellung eines Mieters haben und nicht mehr nur ein Genosse sind. Sie nehmen zunehmend Rechte als Mieter wahr. Dies wiederum führt in manchen Fällen dazu, dass Baugenossenschaften einen enormen Finanzierungsbedarf haben, der nicht mehr durch die Genossen gedeckt werden kann.