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Wohnungsbaugenossenschaft
Wohnungsbaugenossenschaften sind auch als Baugenossenschaften oder
Wohnungsgenossenschaften bekannt und haben das Ziel, ihre Mitglieder mit einem günstigen
Wohnraum auszustatten. Die Wohnungssituation war zum Ende des 19. Jahrhunderts alles
andere als zufriedenstellend. In den schnell wachsenden Städten waren Wohnungen sehr teuer
und aufgrund der zahlreichen Untervermietungen völlig überbelegt. Zudem waren die
hygienischen Zustände katastrophal und es drohten zahlreiche Epidemien. Bereits bis zum
Jahre 1874 gab es Genossenschaften, die jedoch die Wirtschaftskrise, aufgrund ihrer
Kapitalschwäche nicht überlebten. 1889 wurde das Genossenschaftsgesetzt eingeführt und es
war die Gründung von Genossenschaften mit einer beschränkten Haftungspflicht möglich.
Gleichzeitig wurde die Invaliditäts- und Altersicherungsgesetzgebung geschaffen, die eine
weitere Voraussetzung für den Erfolg der Baugenossenschaften schuf. Somit war eine
Vergabe von langfristigen und vor allem zinsgünstigen Krediten der Versicherer möglich und
die Wohnungswirtschaft erlebte einen nie da gewesenen Aufschwung. Bis heute gibt es allein
in Deutschland mehr als 2.000 Baugenossenschaften mit mehr als zwei Millionen Wohnungen
in ihrem Bestand. In den Genossenschaften sind mehr als drei Millionen Menschen Mitglied.
Allerdings ist der Wohnungsbestand der Genossenschaften heute mitunter sehr alt, sodass der
Bedarf an Instandhaltungen und Modernisierungen immer mehr wächst. Gleichzeitig sinken
jedoch auch die staatlichen Förderungen, was dazu führt, dass Genossenschaften immer mehr
als wirtschaftliche Unternehmen angesehen werden. Somit vergrößert sich auch der Druck auf
die genossenschaftlichen Wohnungsnutzer, die nun eher die Stellung eines Mieters haben und
nicht mehr nur ein Genosse sind. Sie nehmen zunehmend Rechte als Mieter wahr. Dies
wiederum führt in manchen Fällen dazu, dass Baugenossenschaften einen enormen
Finanzierungsbedarf haben, der nicht mehr durch die Genossen gedeckt werden kann.